Pelham vs. Kraftwerk – Entscheidung des BVerfG gefallen

31.05.2016
Foto:Katja Kuhl
Moses Pelham und Kraftwerk streiten sich fast zehn Jahre lang – um zwei Sekunden. Der Frankfurter Labelchef, Rapper und Producer Pelham hat nun vor dem Bundesverfassungsgericht einen Etappensieg errungen.

Moses Pelham und Kraftwerk streiten sich seit fast zehn Jahren – um zwei Sekunden. Der Frankfurter Labelchef, Rapper und Producer Pelham hat nun vor dem Bundesverfassungsgericht einen Etappensieg errungen.

Grund für den Streit ist der 1997 erschienene Song von Sabrina Setlur »Nur Mir«, für den Pelham Drums aus Kraftwerks Stück »Metall auf Metall« benutzt hatte. Kraftwerk-Gründungsmitglied Ralf Hütter passte das gar nicht: Er sah sich seines künstlerischen Werkes beraubt, vertrat die Meinung, dass Pelham ihn kollegialerweise um Erlaubnis hätte bitten müssen. Schließlich habe es ihn 1977 viel Mühe gekostet, die Passage ohne digitale Produktionstechniken einzuspielen.

Samplen erschafft eigenständige Kunstwerke
Hütter gewann 2012 die Verhandlungen vor dem Bundesgerichtshof, Setlurs Stück darf bis heute nicht verbreitet werden. Pelham und Setlur legten Einspruch gegen das Urteil ein, etliche Künstler schlossen sich der Kampagne an.

Pelham argumentierte, dass HipHop ohne Sampeln undenkbar sei. Das BVerfG hat ihm heute Recht gegeben. Ein Verbot des Sampling würde »die Schaffung von Musikstücken einer bestimmten Stilrichtung praktisch ausschließen«, sagte Vize-Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof und führte an, das Pelham ein eigenständiges Kunstwerk geschaffen habe, das Kraftwerk keinen wirtschaftlichen Schaden zugefügt habe.

Das Thema ist damit nicht engültig durch. Möglicherweise wandert der Fall nun vor den Europäischen Gerichtshof.

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