Chuck D – Sammelklage gegen Universal Music Group

07.11.2011
Das ist mal ein dickes Ding: Chuck D geht gerichtlich mit einer Sammelklage gegen die Universal Music Group vor, da sie den Künstlern in seinen Augen zu wenig Lizenzgebühren für digitale Downloads bezahlt.

Das Chuck D die Konfrontation nicht scheut, wissen wir seit frühesten Public Enemy-Tagen. Nun öffnet er ein weiteres Kapitel mit hohem Konfliktpotenzial und geht gerichtlich gegen die Universal Music Group wegen des Einbehalts von Lizenzgebühren bei der digitalen Musikvermarktung vor. Mit seiner Sammelklage möchte er erreichen, dass die digitale Vermarktung von Musik als MP3 oder Klingelton wegen des Wegfalls der Produktions- und Vertriebskosten für physische Datenträger nicht wie bisher als »Verkauf«, sondern als »Lizenz« entlohnt wird. Dies ist ein entscheidender Unterschied, der den digitalen Vertrieb von Musik massiv beeinflussen könnte, während ein Künstler bei einem »Verkauf« 10 bis 20 Prozent an Lizenzgebühren bekommt, liegt dieser Betrag bei einer »Lizenz« im Bereich um die 50 Prozent. Chuck Ds Anwalt wirft der Universal Music Group vor, hunderte Millionen Dollar an Lizenzgebühren von den Künstlern einbehalten zu haben und verweist auf ein Urteil des Ninth Circuit Court of Appeals (siehe hier,) das im Falle des digitalen Vertriebs von Eminems Frühwerk das Urteil gefällt hat, dass digitale Downloads als »Lizenz« zu betrachten sind. Die Universal Music Group möchte gegen die Sammelklage vorgehen, da sie wegen der individuellen Vertragsregelungen davon ausgeht, dass die einzelnen Fälle individuell beurteilt werden müssen und nicht als Sammelklage abzufertigen sind. Mit seiner Klage tritt Chuck D in die direkten Fußstapfen von Rob Zombie und den Nachlassverwaltern von Rick James, die vor kurzem vor Gericht gegen die Universal Music Group das Recht erstritten haben, mit einer ähnlichen Sammelklage fortzufahren.